Termine
23.02.2021
Ab 1. März 2021 werden die neuen Energielabel für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler in den Verkaufsstellen zu sehen sein. Dem Verbraucher werden damit viele neue Informationen an die Hand gegeben, die ihm bei der Kaufentscheidung helfen sollen.
Dabei ergeben sich Fragen: Wie kommen die Werte auf dem Label und im Datenblatt zustande? Wie verlässlich sind sie? Und inwieweit entsprechen sie der Realität bei der Nutzung im Haushalt? Eine Kennzeichnung macht schließlich nur dann Sinn, wenn sie für Verbraucher einen tatsächlichen Informationswert hat und wenn ihr auch vertraut werden kann. Die Werte auf dem Energielabel und im Datenblatt werden durch die verbindliche Anwendung von Europäischen Normen ermittelt. Diese Normen beschreiben, wie die physikalischen Größen gemessen werden (z.B. Energieverbrauch in kWh in einem Waschmaschinenprogramm bei voller Beladung). Zusammen mit den Vorgaben der entsprechenden Regulierung beschreiben die Normen auch Verfahren, wie aus den gemessenen Größen die auf dem Label und im Datenblatt anzugebenden Werte zu berechnen sind (z.B. der gewichtete Energieverbrauch unter Einbeziehung mehrerer Waschvorgänge und Beladungen). Die Normen beschreiben auch die Umgebungsbedingungen, die während der Messungen in den Prüflabors herrschen müssen.
Die wichtigsten verbraucherrelevanten Änderungen in den Normen für Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühl-/Gefriergeräte - oder auch das bewusste Festhalten an bewährten Verfahren - werden in diesem Papier erläutert.
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