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03.08.2023
Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung gemacht. Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 10.000 Substanzen, die aufgrund ihrer einzigartigen chemischen Eigenschaften (bspw. wasserabweisend sowie temperatur- und chemikalienresistent) in zahlreichen Anwendungen eingesetzt werden. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaften sind PFAS in der Natur relativ stabil und werden nur schwer abgebaut. Der Einsatz von PFAS ist bereits heute in einigen Bereichen und einigen Anwendungen (streng) reguliert. Die nun geplante vollumfängliche Beschränkung von PFAS unter der REACH-Verordnung würde sich auf das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Verwendung und das Vorhandensein im Produkt in der EU erstrecken. Zeitlich befristete Ausnahmen von der Beschränkung sind unter gewissen Bedingungen möglich.