Termine
26.05.2017
Dieses Papier richtet sich an Hersteller von Maschinen, die Funkeinrichtungen an
der Maschine nutzen. In diesem Papier wird davon ausgegangen, dass ausschließlich Funkeinrichtungen mit CE-Kennzeichnung nach Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) in das endgültige Produkt, wie etwa eine Maschine, eingebaut werden.