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23.08.2021
Das „Zweite Gesetz zur Erhöhung, der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ ist am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27.05.2021 in Kraft getreten. Dies gilt somit auch für § 9c dieses sog. zweiten IT-Sicherheitsgesetzes, welcher die Einführung eines „freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichens“ behandelt. Allerdings bedarf es zur weiteren Umsetzung noch einer entsprechenden Rechtsverordnung nach § 10 des BSIG. Der entsprechende Verordnungs-Entwurf wurde am 27.07.2021 zur Anhörung veröffentlicht. An dieser hat sich auch der ZVEI mit einer entsprechenden Stellungnahme beteiligt.
Dabei ist es dem ZVEI ein besonderes Anliegen, dass die Cybersicherheit von Produkten im bewährten europäischen Rahmen für das Inverkehrbringen von Produkten betrachtet werden sollte. So sollte das IT-Sicherheitskennzeichen als Anstoß für eine rasche weitere europäische Adressierung gesehen werden.