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19.03.2021
Werden Geräte nach, im EU-Amtsblatt gelisteten, harmonisierten Normen entwickelt, besteht für diese eine Vermutungswirkung, dass sie die Sicherheitsziele der entsprechenden Richtlinien z.B. der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.
Durch den von der EU eingeführten HAS Konsultant Prozess verzögert sich die Listung überarbeiteter Normen massiv und die im Amtsblatt gelisteten Normen entsprechen nicht mehr dem internationalen Stand.
Hersteller von Stromversorgungen müssten momentan demnach Bewertungen, sowohl nach den aktuellen wie auch nach bereits überholten Ausgabeständen der 62368 durchführen, um sowohl von der Vermutungswirkung bei Behörden zu profitieren als auch dem Stand der Technik gerecht zu werden. Eine Bewertung nach zwei verschiedenen Normenausgabeständen verlängert den Designprozess und erzeugt einen unnötigen Mehraufwand.
Anstelle einer Bewertung, Berichtserstellung und Zertifizierung nach zwei Varianten der Norm 62368-1, zeigt dieser Leitfaden zwei vereinfachte Alternativ-Möglichkeiten auf.
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