Termine
30.08.2017
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit dem 1. Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Bandklassen eingeordnet. Das Faktenblatt erläutert, inwieweit sich die Bauproduktenverordnung auf Außenkabel für die Kommunikationsversorgung auswirkt und welche Aspekte bei der Verwendung von Außenkabeln für den Brandschutz relevant sind.