Termine
21.03.2023
Die zunehmende Festlegung kurzer Übergangsfristen bei neuen Rechtsakten in Verbindung mit einer Drittstellenpflicht stellt deutsche und europäische Hersteller immer häufiger vor große Probleme ihre
Produkte nach dem Stichtag ohne Verzögerungen weiter verkaufen zu können.
Drittstellen sind von Kapazitäten auf regelmäßige Auslastung ausgelegt und nicht auf die Prüfung eines Großteils der im Markt befindlichen Produkte zu einem Stichtag.
Verzögerungen bei der Listung harmonisierter Normen im EU-Amtsblatt sorgen zusätzlich für eine Überlastung der Drittstellen, weil immer mehr Rechtsakte vorsehen, dass bei Nichtlistung oder
Nichtanwendung harmonisierter Normen die Einbindung einer Benannten Stelle (Zertifizierer) verpflichtend ist (u.a. Funkanlagenrichtlinie, Maschinen-VO, Cyber Resilience Act, AI-Act).
Bei der Funkanlagenrichtlinie gibt es akuten Handlungsbedarf, da sonst zum 1. August 2024 enorme Disruptionen im Markt drohen, wenn harmonisierte Normen für Cybersicherheit nicht rechtzeitig im EUAmtsblatt gelistet sind.