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Infrastrukturen sind wichtige Versorgungssysteme einer Gesellschaft. Die Gewährleistung der ständigen Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen ist eine Voraussetzung für das Funktionieren moderner, vernetzter Gesellschaften. Die Verfügbarkeit von Infrastrukturen ist jedoch nicht nur durch alltägliche Störungen und Gefahren bedroht, sondern auch durch Extremereignisse wie Naturgefahren, menschliches und technisches Versagen sowie vorsätzliche Handlungen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure.
Die Gefahren werden zu einer Bedrohung für Kritische Infrastrukturen, wenn diese den hybriden Angriffen keine gestärkte physische und digitale Resilienz entgegenstellen.
Die Identifizierung kritischer Infrastrukturen wurde in bisherigen gesetzlichen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene geregelt. In diesem Zusammenhang wurden Vorgaben für IT-Systeme mit Bezug zu kritischen Infrastrukturen erlassen.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz sollen die Vorgaben für das sichere Betreiben von kritischen Infrastrukturen für die Betreiber auf alle dafür relevanten Bereiche ausgeweitet werden. Ziel ist es, den Betreibern organisatorische, personelle und baulich-technische (physische) Vorgaben für den Betrieb der von ihnen zu verantwortenden Kritischen Infrastrukturen an die Hand zu geben.