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20.05.2022
Der Arbeitskreis Aufzugsschachtentrauchung des ZVEI-Fachkreises Rauch- und Wärmeabzugsanlagen hat zusammen mit dem „Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V." (GIH) das Merkblatt „Hinweise für Energieberaterinnen und Energieberater zu Systemen zur Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten“ erstellt.
Im Merkblatt werden vor allem die Energieeinsparpotenziale der Systeme aufgezeigt und die häufigsten Fragen, die Energieberaterinnen und Energieberatern zu den Systemen begegnen, beantwortet.
Das Merkblatt erklärt zunächst die bauordnungsrechtlichen Regelungen, die eine Öffnung für den Brandfall und den Regelbetrieb am Schachtkopf erfordern. Geschieht dies mit einer Permanentöffnung, entstehen erhebliche Energieverluste, die ein System zur Aufzugsschachtbe- und Entlüftung bzw. Rauchableitung reduzieren kann. Zudem erlaubt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht mehr, dass Permanentöffnungen zum Zwecke der Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) verschlossen werden. Die Ergebnisse einer solchen Prüfung werden sich somit durch eine Permanentöffnung verschlechtern.
Eine Kurzfassung des Merkblatts, welche die wichtigsten Fragen beantwortet und den Umfang der Systeme anschaulich darstellt, steht ebenfalls hier zum Download zur Verfügung: