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17.07.2019
Mit dem Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) am 1. Januar 2015 wurde die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland zum Abschluss gebracht. Damit werden das Inverkehrbringen und die Eichung von Messgeräten völlig neu geregelt. Das Dokument gibt eine Übersicht, welche wesentlichen Punkte sich für Messwandler im Vergleich zum bisherigen deutschen Eichrecht geändert haben.