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05.07.2022
Die Anforderungen an die Qualität und Leistungsfähigkeit eines jeden Bestandteils einer Brandmeldeanlage (BMA) sind in einer eigenen Produktnorm zusammengefasst. Darüber hinaus ist auch die Kompatibilität der einzelnen Produkte untereinander als Systembestandteil einer BMA nachzuweisen. Grundsätzlich gilt: Solange eine Komponente nicht im Verbund mit dem System nachweislich geprüft wurde, muss sie prinzipiell als unsicher im Hinblick auf das funktionale Zusammenwirken betrachtet werden.
In der Praxis heißt das, dass die Hersteller von BMA für das sichere Zusammenwirken der in der Anlage verwendeten Bestandteile eine Kompatibilitätserklärung abgeben. Die Hersteller erstellen diese Kompatibilitätserklärung für die Produkte und Systeme, deren Bedarf sich aus den in der Praxis vorkommenden Konstellationen ergibt.
Da es trotz allem zu besonderen Anforderungen kommen kann, Produkte anzuschließen, die nicht in der Kompatibilitätserklärung bzw. Systemanerkennung beinhaltet sind, soll dieses Dokument aufzeigen, was hierfür generell zu beachten ist.