Termine
26.06.2017
Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) ist Teil eines Sicherungskonzeptes, für dessen Abstimmung und Aufrechterhaltung der Betreiber der EMA verantwortlich ist. Liegt betreiberseitig (noch) kein Sicherungskonzept vor, ist ein solches mit allen Beteiligten (z. B. Errichter, Versicherer, Polizei) zu erstellen.
Das hier bereitgestellte Informationsdokument in Ergänzung zur DIN VDE 0833-3 stellt eine Hilfestellung dar, um Aufbau und Inhalt eines solchen Sicherungskonzepts festzulegen. Zusätzlich ist ein Muster-Sicherungskonzept zur praktischen Anwendung beigefügt.