Termine
16.12.2020
Auch mit dem Kabinettsentwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 vom 16.12.2020 kommt keine Ruhe in die Debatte. Zwar wurden einige Aspekte im Vergleich zu vorhergehenden Versionen geändert, vieles bleibt jedoch gleich. Der ZVEI hat die Änderungen in seiner überarbeiteten Position berücksichtigt, übt jedoch weiterhin deutliche Kritik: Der aktuelle Entwurf belässt Unternehmen immer noch in einem Zustand der Rechtsunsicherheit, unterlässt weiterhin die Betrachtung des europäischen Binnenmarktes und der dort etablierten Regulierungsinstrumente und wendet sich wie bisher vom kooperativen Ansatz vergangener Gesetze ab.
Angesichts eines trotzdem beschleunigten Zeitplan welcher für dieses Jahr noch einen Kabinettsbeschluss vorsieht, wird sich der ZVEI weiterhin verstärkt in die Diskussion einbringen.