Termine
01.06.2023
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit dem
1. Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Bandklassen eingeordnet.
Dies muss auch beim Breitbandausbau insbesondere in Gebäuden beachtet werden. Das Faktenblatt erläutert, wie Glasfaserkanäle und Glasfasern in diesem Zusammenhang zu betrachten sind.