Termine
27.05.2021
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit dem
1. Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Bandklassen eingeordnet.
Das Faktenblatt erläutert, wie mit Kabel und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der BauPVO fallen.