Termine
24.09.2018
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit dem
1. Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Bandklassen eingeordnet.
Das Faktenblatt erläutert in diesem Zusammenhang die Unterschiede zwischen Brandlast und Wärmefreisetzungsrate.