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23.02.2022
Geräte bzw. Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes wie etwa Rauchmelder nach EN 14604 oder Melder der EN 54-Reihe werden üblicherweise an Decken, eher selten an Wänden montiert. Sofern vom Hersteller nicht anderweitig vorgegeben, werden dafür in der Regel Schrauben und Dübel verwendet.
Problematisch kann diese Art der Befestigung dann sein, wenn die Wände oder Decken mit einem asbesthaltigen Putz oder einer asbesthaltigen Spachtelmasse versehen sind. Denn in diesen Fällen können durch das Bohren Asbestfasern freigesetzt werden.
Das vorliegende Merkblatt legt dar, wann und unter welchen Voraussetzungen Bohrungen in Wände und Decken mit Asbest überhaupt rechtlich zulässig sind. Zudem beantwortet es die Frage, ob das Bohren und anschließende Anschrauben durch eine alternative Befestigung ersetzt werden darf oder ob rechtliche, normative oder sonstige Erwägungen dagegensprechen könnten.