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22.09.2022
Der Vertrieb im stationären Sektor ist stark durch die Regelungen zum öffentlichen Vergabewesen geprägt. Hersteller unterliegen mit ihren Produkte und Dienstleistungen dabei auch vielfältigen Anforderungen an den Datenschutz.
Verlässliche und verständliche Rahmenbedingungen sind in diesem komplexen Regelungsgeflecht eine wichtige Voraussetzung für ein faires und transparentes Agieren zwischen Anbietern und Auftraggebern. Diese Sachlage hat der ZVEI in seinem Leitfaden „Öffentliche Auftragsvergabe und Datenschutz – Spannungsfeld für Medizintechnikhersteller“ dargestellt.
In Deutschland herrscht nicht zuletzt durch die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), aber ebenso durch Bundes- und Landesdatenschutzgesetze, ein hohes Datenschutzniveau. Dabei müssen sowohl Privatunternehmen als auch die öffentliche Hand die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Das Datenschutzrecht ist immer dann maßgeblich, wenn personenbezogene oder personenbeziehbare Daten verarbeitet werden. Ihm kommt damit auch in Vergabeverfahren eine bedeutende Rolle zu.
Der Leitfaden schildert die Grundlagen und die Zusammenhänge beider Rechtsgebiete und zeigt an, dass das Kartellrecht zu engen Vorgaben im Sinne des Wettbewerbs richtigerweise entgegensteht. Zudem beleuchtet er die speziellen Anforderungen an Hersteller, die sich etwa aus internationalem Datentransfer oder aus der Innovationsgeschwindigkeit ergeben.