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25.03.2022
Stärkung der Medienvielfalt im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt: Ein Weg in die Zukunft
Der ZVEI ist von den Vorteilen des Binnenmarktes für Unternehmen wie für Bürger in der EU überzeugt. Ein starker Binnenmarkt auf der Grundlage der EU-Grundfreiheiten sichert Innovationen und beschleunigt technologische Entwicklungen.
Es ist richtig, dass die Europäische Kommission sich zum Ziel gesetzt hat, eine weitere Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern. Die Umsetzung der AVMD-Richtlinie hat jedoch zu national divergierenden Regelungen geführt, die die Anpassung der Benutzeroberflächen von EU-weit verkauften Geräten, wie z.B. Smart-TVs, an die jeweiligen nationalen Märkte erfordert. Dies erhöht nicht nur den Aufwand und die Kosten in der Produktentwicklung für unsere Mitglieder, sondern führt auch dazu, dass die Warenverkehrsfreiheit erheblich behindert wird.
Nach Art. 7a der AVMD-Richtlinie haben Mitgliedstaaten die Möglichkeit Regeln für die hervorgehobene Auffindbarkeit so genannter general interest Inhalte zu treffen. Dies eröffnet einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung besonderer Auffindbarkeitsregeln. Der ZVEI setzt sich daher für eine europäische Lösung anstelle von unterschiedlichen nationalen Umsetzungen ein. Die Europäische Union sollte sicherstellen, dass der EU-weite Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen nicht eingeschränkt wird, und einen gemeinsamen Rahmen für Prominenzregeln und -konzepte definieren. Um eine Rechtszersplitterung zu verhindern, sollte die Europäische Union die Anforderungen an die funktionale Prominenz von Benutzeroberflächen und Geräten harmonisieren, um ein einheitliches Produktdesign für den europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen.