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21.12.2022
Ab März 2023 tritt die zweite Stufe der EU-Ökodesign-Verordnung für elektronische Displays, z. B. TV-Geräte, in Kraft. Damit gehen neue, strengere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Geräte einher. Zudem gibt es auch Vorgaben für Display-Arten, die bislang von den Effizienzanforderungen ausgenommen waren, etwa Fernseher mit 8K-Auflösung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich dadurch keine Einschränkungen beim TV-Kauf. Die Hersteller bekennen sich zu Nachhaltigkeits- und Umweltzielen und unterstützen die Energieeffizienz- und Ökodesignvorgaben. Sie stellen sicher, dass alle ab dem Stichtag in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten TV-Geräte den neuen Ökodesign-Vorgaben entsprechen. Bereits vor dem 1. März 2023 im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebrachte Fernseher sind von den neuen Grenzwerten nicht betroffen und dürfen weiterhin verkauft werden.
Zu den neuen Regelungen und Nachhaltigkeitszielen von Ökodesign sowie zum Energielabel stellt der ZVEI ein Q&A zur Verfügung, welches Sie hier herunterladen können. Im rechten Seitenmenü unter Downloads finden Sie darüber hinaus eine Orientierungshilfe, die verschiedene Begrifflichkeiten rund um die produktbezogene Ökodesign-Verordnung erläutert.