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07.09.2021
Der Referentenentwurf der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) des Bundesministeriums für Gesundheit regelt den Rechtsrahmen für den Aufbau und den Betrieb einer Koordinierungsstelle für Interoperabilität im deutschen Gesundheitssystem. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurde die Voraussetzung dafür geschaffen.
Die Koordinierungsstelle für Interoperabilität ist ein Schlüsselelement für die Vernetzung des Gesundheitswesens. Der ZVEI hat bereits in der Vergangenheit gefordert, solch eine Stelle zu schaffen, etwa in seinen 20 Vorschlägen für eine erfolgreiche digitale Transformation der Gesundheitsversorgung. Es ist gut, dass diese Koordinierungsstelle jetzt aufgebaut wird.
Wichtig ist nun, dass die Arbeit der Koordinierungsstelle schnell beginnen kann und Experten der unterschiedlichen Akteursgruppen aktiv eingebunden werden. Aufgabe der neuen Stelle ist es nicht, das Rad neu zu erfinden. Es braucht keine Organisation, die neue Normen setzt oder entwickelt, sondern eine Organisation, die längst vorhandene und international bewährte Normen und Vorgehensweisen für konkrete Anwendungsfälle in Deutschland im Konsens aber verbindlich festlegt und das vorhandene Wissen über die beste Lösung koordiniert und moderiert.