Termine
20.04.2017
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in den unsortierten Hausmüll gelangen und unterliegen deshalb gesetzlich geregelten Rücknahmepflichten, was weitgehend bekannt ist. Von der Rücknahmepflicht sind auch gebrauchte Industriebatterien betroffen, das wiederum ist weniger bekannt. Die Altbatterien müssen nach dem Stand der Technik behandelt und wiederverwertet werden. Der ZVEI-Flyer gibt einen Überblick.