Termine
20.04.2017
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in den unsortierten Hausmüll gelangen und unterliegen deshalb gesetzlich geregelten Rücknahmepflichten. Hiervon sind auch gebrauchte Starterbatterien betroffen. Die Altbatterien müssen nach dem Stand der Technik behandelt und wiederverwertet werden. Der ZVEI-Flyer gibt einen Überblick.