Termine
16.05.2019
Der ZVEI tritt in der von Teilen der Industrie angestoßenen und kontrovers geführten aktuellen Debatte über eine mögliche Beschränkung des patenrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus § 139 Patentgesetz (PatG) für ausgewogene und mit Bedacht vorzunehmende Korrekturen teilweise bestehender Fehlentwicklungen im Patentwesen ein. Eine zum jetzigen Zeitpunkt voreilige Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Hinblick auf die Gewährung des Unterlassungsanspruchs lehnt der ZVEI ab.