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03.07.2014
Die vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beauftragte KPMG-Studie zum IT-Sicherheitsgesetz untersucht die Stärken des bestehenden Gesetzesentwurfs sowie die zu erwartenden Folge-Aufwände, insbesondere im Hinblick auf die Einführung einer Meldeverpflichtung von IT-Sicherheitsvorfällen für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Die Studie formuliert zentrale Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung des Gesetzes. Unter anderem: Schärfung der Definition der Tatbestände und meldepflichtigen Unternehmen; Berücksichtigung der Internationalität der Unternehmen; Beachtung der Rolle der Zulieferer und Ausrüster; Herstellung von Transparenz bezüglich Nutzung und Verwendung der Meldedaten. Neben einer Anonymisierung wird die Prüfung einer Pseudonymisierung der Meldungen vorgeschlagen.
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