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02.12.2019
Gemeinsam mit ANGA, bitkom und eco hat der ZVEI ein Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Auftrag gegeben, dass den Spielraum der Bundesländer bei der Umsetzung der AVMD-RL in Bezug auf die Darstellung des TV-Bilds in Benutzeroberflächen und Plattformen untersucht. Das EMR-Gutachten stellt fest, dass die Ausgestaltung der genauen rechtlichen Bedingungen einschließlich möglicher Ausnahmen vom grundsätzlichen Überblendungsverbot den Mitgliedstaaten überlassen ist. Dabei sollen aber insbesondere auch die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden.
Laut Rechtsgutachten schützt die Vorschrift zu unzulässigen Overlays zwar die Mediendiensteanbieter davor, dass ihre Angebote ohne deren Zustimmung überblendet oder verändert werden. Das Verbot der Überblendung oder Veränderung ist aber nicht unbegrenzt, sondern erfährt Einschränkungen, etwa durch die Einwilligung des Nutzers.
Das Gutachten von Prof. Marc C. Cole zeigt, dass bei der Umsetzung der AVMD-RL die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen sind und ein eventueller Eingriff so gering wie möglich ausfallen müsste. Das Gutachten bestätigt somit einen wesentlichen Kritikpunkt des ZVEI gegenüber dem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags.