Termine
20.05.2022
Gemäß der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU dürfen in der EU aufgrund des Quecksilbergehalts nach dem 24. August 2023 nahezu keine Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung mehr in Verkehr gebracht werden.
Dieses Dokument gibt einen Überblick über die Ausphasung von Leuchtstofflampen der Notbeleuchtung und bestehender Ausnahmen.