Termine
18.03.2024
Seit 2015 ist im EnLAG der Erdkabelvorrang für Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) festgelegt. Dieser Vorrang hat den Bau der HGÜ-Korridorprojekte ermöglicht: Diese waren als Freileitungsprojekte auf Grund massiver Akzeptanzprobleme nicht umsetzbar.
Die gesamte Zulieferkette der Energieversorger hat sich seitdem auf den Erkabelvorrang eingestellt und Investitions- und Kapazitätsplanungen darauf ausgerichtet. Der Bau der Korridorprojekte läuft, aber er ist noch längst nicht abgeschlossen. Es werden weitere Kapazitäten benötigt. Planungssicherheit ist dabei Vorraussetzung.
In der aktuellen Diskussion rund um den Netzentwicklungsplan 2037 wird der Vorrang in Frage gestellt. ZVEI und Europacable, der europäische Verband der Kabelindustrie, positionieren sich gemeinsam zu der Debatte.