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ZVEI-Seiter EU-Taxonomie praxisnah umsetzen: Stoffausnahmen anerkennen und Freiwilligkeit stärken

Mit der EU-Taxonomie schuf die EU-Kommission 2020 ein verbindliches Regelwerk für Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die Idee: Anleger sollen zuverlässig erkennen können, ob sie mit einer Investition ökologischen Zielen entsprechen. In der Praxis stehen Anforderungen und Wirksamkeit jedoch in einem Missverhältnis. Der ZVEI fordert deshalb eine Anpassung.

Die Grundausrichtung der EU-Taxonomie ist richtig, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sollten gefördert werden. Allerdings stellen die teilweise nicht umsetzbaren und komplexen Regelungen die Unternehmen der Elektro- und Digitalindustrie vor große Herausforderungen. Lesen Sie im ZVEI-Seiter mehr zu den notwendigen Änderungen für mehr Wirkung und Praktikabilität.

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Nachhaltigkeit & Umwelt