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16.12.2024
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die kommende europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erzeugen enormer Aufwand und hohe Kosten – für vergleichsweise wenig Wirkung. Eine effektive Regulierung muss aber den Schutz von Menschenrechten und Umwelt voranbringen und Bürokratie reduzieren.
Wir fordern daher, den nationalen Sonderweg des deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetzes zu beenden und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) praxisgerecht, verhältnismäßig und rechtssicher zu überarbeiten. Dazu gehört bei der CSDDD, den Anwendungsbereich der von den Unternehmen zu erfüllenden Sorgfaltspflichten auf die direkten Lieferanten (Tier 1) zu reduzieren und nicht die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen. Zudem müssen unkalkulierbare zivilrechtliche Haftungsrisiken beseitigt und die Risikoanalyse für Unternehmen rechtssicher vereinfacht werden.
In diesem ZVEI-Seiter sind die aktuellen Positionen der Elektro- und Digitalindustrie zusammengefasst.