Termine
13.11.2024
Kernpunkte der EPBD sind Mindestenergieeffizienzstandards für den gesamten Wohngebäudebestand sowie für individuelle Nichtwohngebäude, Anforderungen zur Mindestausstattung von Gebäuden in Bezug auf gebäudetechnische Systeme und Ladeinfrastruktur sowie die Umwandlung aller Gebäude in Nullemissionsgebäude (ZEB). Der Wandel hin zu digitalen und elektrischen Technologien ist zentraler Bestandteil der Richtlinie.
Die notwendigen Technologien, um diese Ziele zu erreichen existieren bereits, müssen aber verstärkt zum Einsatz kommen. Die Maßnahmen aus der EPBD zur Erhöhung der Sanierungsquote und -tiefe sind daher zu begrüßen. Abhängig von Gebäudetechnik und Anwendung sind beispielsweise mindestens sechs Prozent Sanierungsrate bei Heizungen und fünf Prozent bei Beleuchtung notwendig.
Der ZVEI begrüßt die EPBD-Neufassung und setzt sich für eine ambitionierte Umsetzung ein. Die Positionen des ZVEI haben wir in diesem ZVEI-Seiter zusammengefasst.