Termine
04.01.2021
Der European Accessability Act (EAA) schafft erstmals einen Rahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen für unterschiedliche Branchen. Die Umsetzung dieser Regelungen beschäftigt aktuell Bund und Länder.
Aus Sicht des ZVEI kommt es in der Diskussion darauf an, dass die Regelungen von Bund und Ländern gut zusammenwirken, um nicht für Endgeräte wie TVs ein unübersichtliches nicht umsetzbares Regelgewirr zwischen Geräte(hardware) einerseits und Benutzeroberflächen andererseits zu bewirken. Ferner muss auch gewährleistet werden, dass innovative Technologien der Geräteindustrie nicht schon deswegen leerlaufen, weil es an barrierefreien Medieninhalten fehlt. Um einen zukunftstauglichen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der zu einer echten Stärkung der barrierefreien Mediennutzung beiträgt ist es erforderlich, klar gesetzlich festzulegen, „was“ von den Herstellern umgesetzt werden muss, hinsichtlich des „wie“ der Umsetzung sind jedoch Beurteilungsspielräume der Hersteller zu belassen, die es ihnen ermöglichen, den Herausforderungen der Barrierefreiheit mit flexiblen Lösungen zu entgegnen. Um möglichst vielen Nutzern, die Teilhabe zu erleichtern, sind Lösungen zu fördern, die die schnelle Erzielung einer möglichst hohen Reichweite ermöglichen.
Der ZVEI setzt sich für Technologien ein, die die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben fördern. Unterhaltungselektronik entwickelt dafür Lösungen.
Die vollständige Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Länder steht hier zum Download zur Verfügung.