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08.03.2021
Die Landesmedienanstalten konkretisieren die Regelungen des im November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages weiter. Nach dem Satzungsentwurf zu Medienplattformen und Benutzeroberflächen haben sie nun auch einen Satzungsentwurf vorgelegt, der die leichte Auffindbarkeit so genannter Public-Value-Angebote regeln soll. Als Public-Value-Angebote werden gemäß Medienstaatsvertrag all die audiovisuellen Angebote verstanden, „die im besonderen Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Neben sämtlichen beitragsfinanzierten Programmen sowie aktuell RTL und Sat.1, die bereits nach dem Medienstaatsvertrag diesen Status zugesprochen bekommen, können sich weitere private Angebote in einem Verfahren der Landesmedienanstalten um diesen Status bewerben. Die Regelung betrifft sowohl Rundfunkprogramme als auch non-lineare audiovisuelle Angebote.
Der Satzungsentwurf regelt zum einen das Verfahren der Landesmedienanstalten zur Bestimmung weiterer Public-Value-Angebote und benennt hierzu die entsprechenden Auswahlkriterien und zum anderen setzt er die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der leichten Auffindbarkeit auf Benutzeroberflächen.
Die vollständige Stellungnahme zur Satzung der Landesmedienanstalten zu Public-Value-Angeboten steht hier zum Download zur Verfügung.