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26.04.2024
Der Gesetzentwurf zielt auf die Modernisierung und den Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht sind notwendig, um aktuellen Entwicklungen, wie dem Hochlauf der Elektromobilität, dem Einsatz von Flexibilitätsoptionen wie Energiespeicheranlagen sowie neuen, dezentralen Versorgungskonzepten, gerecht zu werden. Der Verband unterstützt daher den Gesetzesentwurf, denn aus Sicht des ZVEI sind diese Entwicklungen unabdingbar für den Aufbau eines klimaneutralen, resilienten und bezahlbaren Energiesystems.
Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine umfassende Elektrifizierung aller Wirtschafts- und Lebensbereiche nötig. Diese ist der wesentliche Treiber für die dringend nötige Steigerung der Energieeffizienz einzelner Prozesse, wie auch des Energiesystems insgesamt. Ermöglicht durch den Ausbau von erneuerbaren Energien sowie dem Ausbau und der Digitalisierung der Netze auf allen Ebenen, wird Strom dabei zum dominanten Energieträger des neuen Energiesystems. Um auch in diesem System eine stabile und sichere Versorgung zu gewährleisten, müssen Stromerzeugung und Stromverbrauch zu jedem Zeitpunkt perfekt aufeinander abgestimmt sein. Dies erfordert den zunehmenden Einsatz von Flexibilitätslösungen auf der Angebots- und der Nachfrageseite. Flexibilitätsoptionen wie Stromspeicher und der systemdienliche Einsatz von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen werden dabei eine wichtige Rolle spielen.
Während der Stand der Technik einen breiten Einsatz von Flexibilitätsoptionen ermöglicht, verzögern regulatorische Hürden bisher den Hochlauf. Um die Elektrifizierung voranzutreiben und ein wirtschaftlich attraktives Umfeld für Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen, müssen auch bürokratische und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden. Dem trägt der Entwurf Rechnung.
Weitere Anmerkungen finden sich in dieser Stellungnahme.