Termine
07.06.2021
Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue und zusätzliche Anforderungen an Elektromotoren und Frequenzumrichter. Grundlage ist hierfür die zweite Ökodesign Verordnung für Antriebe (EU) 2019/1781 und ihr Amendment (EU) 2021/341. In der zweiten Ökodesign-Verordnung für Motoren und Frequenzumrichter wird der Geltungsbereich konsequent erweitert. Neu sind beispielsweise Effizienzvorgaben für Frequenzumrichter und für Drehstrommotoren im unteren Leistungsbereich ab 120W und explosionsgeschützte Motoren.
Da es viele Einzelmaßnamen sind, hat der ZVEI zusammen mit den europäischen Verbänden CEMEP und CAPIEL eine Information herausgegeben, die die Verordnung praxisgerecht erklärt. Eine zweite erweiterte Version liegt nun in Englisch und Deutsch vor.
Welche Alternativen gibt es zu den gesetzlichen Maßnahmen?
Der wichtigste Beitrag zur Energieeinsparung ist die Optimierung des gesamten Antriebssystems. Dies wird in der aktuellen Ökodesign-Verordnung nicht gefordert, jedoch zeigen viele Studien, dass die korrekte Auslegung von Antriebssystemen entscheidend ist, um die Leistung zu maximieren und die Verluste zu minimieren. Energieeffiziente Systeme sind solche, die perfekt auf ihre Anwendungen abgestimmt sind.
Der ZVEI setzt sich konsequent für die Stärkung des Systemgedankens / Extended Product ein.