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20.11.2019
Die Bundesnetzagentur wird in den nächsten Tagen das Antragsverfahren für lokale 5G-Netze im Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz eröffnen. Wie vom ZVEI gefordert, wird die Ausgestaltung mittelstandsfreundlich und innovationsfördernd sein. Nach Abschluss der bundesweiten 5G-Auktion im Sommer kann dann auch mit der Planung, Installation und Konfiguration privater 5G-Mobilfunknetze, sog. Campusnetze, für die industrielle Produktion begonnen werden.
Bis zuletzt war die Höhe der Gebühren offen. Der ZVEI hat, auch im engen Schulterschluss mit Unternehmen und Verbänden aus anderen Industriebranchen (Auto, Chemie, Maschinenbau), immer wieder betont, dass die lokalen Frequenzen kein Geschäftsmodell (wie bei den Telekommunikationsunternehmen) sind, sondern notwendige Betriebsmittel. Dies haben Bundesnetzagentur und letztlich die beteiligten Ministerien verstanden. Die Gebühren für die Frequenzen orientieren sich nun an der gewünschten Bandbreite, der Größe des Zuteilungsgebiets, der Zuteilungsdauer und dem beabsichtigten Verwendungszweck. Dies ist eine mittelstandsfreundliche Lösung und ermöglicht, dass Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für industrielle Mobilfunkanwendungen werden kann.
Das große Potenzial von 5G für die industrielle Produktion haben mittlerweile auch andere Länder, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich, Schweden oder Japan erkannt und werden ihrerseits lokale Zuteilungen für die Industrie nach dem deutschen Vorbild vorsehen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren für lokale 5G-Netze finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband