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Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unterliegen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen, auch um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.6 und ASR A1.7 sind technische Details zum konstruktiven Aufbau sowie zu Steuerungs- und Schutzeinrichtungen geregelt.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.6 (Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände) und A1.7 (Türen und Tore) gelten für das Einrichten und Betreiben auch von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren in Arbeitsstätten. Neben Details zum konstruktiven Aufbau sowie zu Steuerungs- und Schutzeinrichtungen sind dort unter anderem auch Inspektionen und jährliche Sicherheitsüberprüfungen durch einen Sachkundigen geregelt.
Die ASR stehen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos zum Herunterladen bereit.
Bei Einhaltung der ASR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass für den Geltungsbereich der ASR die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Wählt er eine andere Lösung, müssen damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden. Die Nachweispflicht dafür liegt beim Arbeitgeber. Die Einhaltung der ASR verringert das betriebliche Haftungsrisiko, denn insbesondere im Schadensfall fällt der Nachweis einer fachgerechten Umsetzung deutlich leichter.
Die gesetzliche Grundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV). Verantwortlich für eine fachgerechte Umsetzung ist der Arbeitgeber. Die Bestimmungen der ArbStättV werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) weiter konkretisiert. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Die Mitglieder des Fachkreises „Rauch und Wärmeabzug (RWA) und natürliche Lüftung“ und die in der Fachgruppe RWA der ZVEI-Arge Errichter und Planer zusammengeschlossenen Sicherheitsfacherrichter sind mit der Anwendung aller relevanten Vorschriften – auch der ASR - vertraut.