Termine
04.01.2021
Die Umsetzung von Regelungen zur Barrierefreiheit beschäftigt aktuell Bund und Länder. Auf Bundesebene steht die Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) an – dies muss bis Sommer 2022 in den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. Der EAA schafft erstmals einen Rahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen für unterschiedliche Branchen. Fernsehgeräte sind vom Anwendungsbereich erfasst.
Ein erster Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird aktuell zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt. Geplant ist, den EAA eins-zu-eins in deutsches Recht zu übertragen. Wer zukünftig die Aufsicht über die Einhaltung der Anforderungen des EAA und der Bedingungen des CE-Kennzeichens, an das die Barrierefreiheitsanforderungen geknüpft werden, leitet, steht noch nicht fest. Es sei jedoch ein dezentraler Ansatz mit einer bundesweiten Koordinierungsstelle geplant.
Auch die Länder befassen sich mit der Schaffung von Regelungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur barrierefreien Mediennutzung. Bereits bei der Verabschiedung des Medienstaatsvertrags (MStV) hatten sich die Länder in einer Protokollerklärung darauf geeinigt, die im MStV getroffenen Regelungen zur Barrierefreiheit für Rundfunkanbieter und Telemedienangebote auszubauen. Nun haben die Länder einen Medienänderungsstaatsvertrag entwickelt, der zusätzliche Regelungen für Barrierefreiheitsanforderungen schafft. Über den Entwurf findet aktuell eine Online-Konsultation statt. In dem Entwurf sollen auch die Teile des EAA umgesetzt werden, die sich auf die so genannten Dienste, die „Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen“ beziehen. Der ZVEI hat sich an der Online-Konsultation beteiligt und eine Stellungnahme abgegeben.
Aus Sicht des ZVEI kommt es in der Diskussion darauf an, dass die Regelungen von Bund und Ländern gut zusammenwirken, um nicht für Endgeräte wie TVs ein unübersichtliches nicht umsetzbares Regelgewirr zwischen Geräte(hardware) einerseits und Benutzeroberflächen andererseits zu bewirken. Ferner muss auch gewährleistet werden, dass innovative Technologien der Geräteindustrie nicht schon deswegen leerlaufen, weil es an barrierefreien Medieninhalten fehlt. Um einen zukunftstauglichen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der zu einer echten Stärkung der barrierefreien Mediennutzung beiträgt ist es erforderlich, klar gesetzlich festzulegen, „was“ von den Herstellern umgesetzt werden muss, hinsichtlich des „wie“ der Umsetzung sind jedoch Beurteilungsspielräume der Hersteller zu belassen, die es ihnen ermöglichen, den Herausforderungen der Barrierefreiheit mit flexiblen Lösungen zu entgegnen. Um möglichst vielen Nutzern, die Teilhabe zu erleichtern, sind Lösungen zu fördern, die die schnelle Erzielung einer möglichst hohen Reichweite ermöglichen.
Der ZVEI setzt sich für Technologien ein, die die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben fördern. Unterhaltungselektronik entwickelt dafür Lösungen.