Termine
08.03.2022
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf wird der European Accessibilty Act (EAA) in Deutschland umgesetzt. Erklärtes Ziel des EAA ist es, durch Barrierefreiheit die Teilhabe der gesamten Bevölkerung und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu fördern. Eine Fragmentierung des EU-Binnenmarkts soll verhindert und Hindernisse für den freien Warenverkehr beseitigt werden. Es ist daher folgerichtig, dass die Umsetzung des EAA im BFSGV möglichst wortlautgetreu erfolgt ist. So werden zusätzliche Interpretationsspielräume und somit Auslegungsschwierigkeiten bei der Anwendung reduziert. Durch eine konsistente Umsetzung kann die Harmonisierung von Barrierefreiheitsanforderungen im EAA in der Europäischen Union erreicht werden.
Weitere Details finden Sie hier in der ZVEI-Stellungnahme zur Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).