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30.04.2024
Um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, will die EU mit der Richtline zum „Recht auf Reparatur“ neue Anreize schaffen, elektrotechnische Geräte vermehrt zu reparieren, statt direkt ein neues Produkt zu kaufen. Grund genug für ZVEI und BVT, das Thema auf die Agenda des jährlichen Branchendialogs zu setzen und das „Recht auf Reparatur“ aus den Perspektiven von Hersteller, Handel und Politik zu beleuchten. Einig waren sich die Beteiligten in zweierlei Hinsicht: Die Richtlinie hat das Potenzial zu mehr Nachhaltigkeit beizutragen. Um dies zu schaffen, braucht es jedoch zum einen Handlungsanreize für Verbraucherinnen und Verbraucher und zum anderen genügend Fachkräfte, welche die Reparaturen durchführen können.
René Repasi, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD, unterstrich das Anliegen, Reparaturen attraktiver zu machen. „Wir müssen für Ersatzteilpreise sorgen, die marktgerecht sind. Deswegen sieht das Recht auf Reparatur vor, dass Ersatzteile marktgerecht bepreist werden sollten." Indes könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise weder Reparatur noch Neukauf leisten: „Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparatur einzuführen hat.“
Tabea Rösner MdB, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für Bündnis 90/Die Grünen, verwies in diesem Zusammenhang auf Möglichkeiten wie Reparaturboni, die es aktuell bereits in Thüringen gibt, und Reparaturgutscheine. Es solle in jedem Fall geeignete Maßnahmen zur Förderung geben, welche bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie zu beachten seien. Wichtig sei darüber hinaus, dass der Zugang zu Ersatzteilen funktioniere.
Jakob Groß, Referat Nachhaltiger Konsum und produktbezogener Umweltschutz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, gab einen Einblick in aktuell geplante Maßnahmen. So sei eine Förderung für Repair Cafés in Vorbereitung. Repair Cafés stellten eine Ergänzung zu professionellen Reparaturbetrieben dar, gerade wenn es um kleinere Reparaturen gehe. Mit Blick auf die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie stellte er eine Umsetzung in Aussicht, die „nicht komplexer als die EU-Vorgaben“ sein solle.
Harald Friedrich (Senior Vice President, Head of Sales Area Central Europe BSH Hausgeräte) und Gerhard Sturm (CEO, SEVERIN Elektrogeräte) vertraten die Sicht der Hersteller in den Podiumsdiskussionen. Gerhard Sturm erläuterte die bei Severin seit Jahrzehnten bestehende Reparaturkultur und das damit verbundene Serviceangebot. Er verwies dabei auf die Herausforderung der Wirtschaftlichkeit von Reparaturen sowohl aus Hersteller- als auch aus Kundensicht. Harald Friedrich lobte den Nachhaltigkeitsgedanken bei der Gesetzgebung, wies jedoch darauf hin, dass sicherheitsrelevante Reparaturen nur von professionellen Kräften durchgeführt werden dürften. Und auch bei Ersatzteilen komme es auf die Qualität an: „Je nach Einsatz werden Teile mechanisch oder chemisch belastet und müssen entsprechender Beanspruchung standhalten.“
Für die nationale Umsetzung wünschten sich die Diskutanten vor allem Praktikabilität und keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Dr. Reinhard Zinkann, geschäftsführender Gesellschafter, Miele & Cie. KG und Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Elektro-Haushalt-Großgeräte, wies abschließend auf drei wesentliche Faktoren hin, die maßgeblich für eine Stärkung der Reparaturkultur sein werden: Ermöglichung wirtschaftlichen Handelns für Industrie und Handel, Unterstützung der Politik durch geeignete Maßnahmen und ausreichend verfügbare Fachkräfte zur Durchführung von Reparaturen.