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06.02.2025

Bürokratie in Zahlen: ZVEI fordert Entlastung

Die überbordende Bürokratie lähmt die deutsche Wirtschaft und belastet die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen. Die direkten Bürokratiekosten der Wirtschaft liegen aktuell bei rund 65 Milliarden Euro jährlich. Wie sich die Kosten entwickelt haben und wie Abhilfe geschaffen werden kann, hat der ZVEI in einem neuen Positionspapier zusammengetragen.

Die erdrückende Last an Berichtspflichten und Regulierungen blockiert wertvolle Ressourcen, die insbesondere im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld für die dringend erforderlichen Wachstumsimpulse gebraucht werden. In den vergangenen acht Jahren wurden vier Bürokratieentlastungsgesetze auf den Weg gebracht, die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 3,2 Milliarden Euro entlasten sollten. Allerdings entstehen zunehmend Kosten, die über den unmittelbaren administrativen Aufwand hinaus gehen. Dieser sogenannte jährliche Erfüllungsaufwand der deutschen Wirtschaft hat sich seit 2021 verdreifacht und liegt aktuell um 14 Milliarden Euro höher als noch 2011. Im Jahr 2023 stieg die Summe aus einmaligem und jährlichem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft gar auf einen Rekordwert: Gegenüber 2011 lag er um 29,3 Milliarden Euro höher.

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, damit sich die Unternehmen wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und ausreichend Freiraum für Innovationen erhalten. Ein Stopp zusätzlicher Belastungen und eine entschlossene Entbürokratisierung sind notwendig – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. 
Als strukturelle Maßnahmen fordert der ZVEI unter anderem, eine umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsprozesse. Als Grundlage muss die Registermodernisierung vorangebracht werden. Durch eine digitale Verwaltung können gerade Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich effizienter gestaltet und Behörden dadurch entlastet werden. Zudem ist die Stärkung des Normenkontrollrats sowie die Abstimmung von bestehenden Instrumenten wie dem Praxis- und Digitalcheck notwendig, um eine effiziente und digitaltaugliche Gesetzgebung zu gewährleisten. Weitere Maßnahmen und Instrumente finden sich im ZVEI-Seiter „Bürokratische Belastungen reduzieren“.  

Noch einmal konkret auf einzelne Gesetze geschaut, sind aus Sicht des ZVEI Änderungen bei folgenden Gesetzen notwendig: 

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Der nationalen Sonderweg des deutschen LkSG muss beendet und die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) praxisgerecht, verhältnismäßig und rechtssicher überarbeitet werden.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Der Umfang der europäischen CSRD muss deutlich reduziert werden. Der Verband fordert eine erhebliche Verringerung der aktuell 1.000 Datenpunkte auf ein handhabbares Minimum, längere Übergangsfristen und eine stärkere Differenzierung der Berichtspflichten nach Unternehmensgröße.
  • CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Der Aufwand des europäischen CBAM steht in keinem Verhältnis zum Nutzen – bestehende Berichtspflichten müssen anwender- und zweckorientiert reduziert werden. Vor allem müssen die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort geprüft werden – bis hin zur möglichen Konsequenz, den CBAM wieder zurückzunehmen. 

Faktisch findet derzeit tatsächlich kaum ein Bürokratieabbau statt, dabei liegen praxisorientierte Vorschläge zur bürokratischen Entlastung zahlreich vor. Deshalb braucht es jetzt eine umfassende und langfristige Strategie, um den Bürokratieabbau konsequent zu verfolgen. Neben nationalen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, sollte auch die europäische Bürokratieentlastung forciert werden, da ein signifikanter Anteil der gesetzlichen Folgekosten aus EU-Vorschriften stammt.

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