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07.11.2023
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 07.11.2023 haben sich Bund und Länder auf einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ (Beschleunigungspakt) geeinigt. Dieser zielt auf die Verschlankung, Standardisierung und Reduzierung von Genehmigungsverfahren, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort zu sichern und den Umbau des Energiesystems voranzutreiben. Dazu soll an einer ganzen Reihe von Stellschrauben gedreht werden.
Insgesamt umfasst der Beschleunigungspakt etwa hundert Einzelregelungen. Viele wurden schon lange von der Wirtschaft als Maßnahmen zur dringend notwendigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gefordert. Das Beschleunigungspaket sieht vor:
Weitere Punkte, an denen der Pakt ansetzen soll, sind Anpassungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, dem Immissionsschutzrecht, im Baurecht und bei Rechtsschutzverfahren. Bund und Länder wollen nun die notwendigen Rechtsänderungen zeitnah umsetzen. Um den Fortschritt bei der Umsetzung regelmäßig zu überprüfen wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen bereits im ersten Quartal 2024 vorgestellt werden.
Mit der Einigung legen Bund und Länder einen guten Grundstein für den schnelleren Ausbau der dringend notwendigen Infrastruktur für unsere Energie- und Klimaziele. Wichtig ist nun, dass die Beschlüsse rasch umgesetzt werden und Bund und Länder bei Genehmigungs- und Planungsverfahren an einem Strang ziehen.