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04.03.2022
Der überraschende BEG-Programmstopp Ende Januar durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat bei Bauverantwortlichen, Investorinnen und Investoren, Energieberaterinnen und -beratern sowie im Handwerk große Verunsicherung ausgelöst. Nun hat die Bundesregierung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel in Höhe von 9,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Seit dem 22. Februar 2022 können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Förderbedingungen bleiben hierfür zunächst unverändert.
Für Anfang 2023 hat das BMWK ein neues Programm für „Klimafreundliches Bauen“ avisiert. Eile ist geboten, denn letztlich hängt von der Realisierungsgeschwindigkeit eines effizienten Neubaus und der Sanierung des Bestands ab, ob wir die gesetzten Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichen können. Dafür ist eine Novelle des GEG mit entsprechenden ordnungsrechtlich verankerten Standards Voraussetzung und für eine ambitioniertere weiterführende energetische Gebäudesanierung sind zusätzliche Anreize, wie bspw. steuerliche Abschreibungen oder die BEG.