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Die DIN EN 60335-2-103 gilt zusammen mit der DIN EN 60335-1 bzw. VDE 0700 1 für die Sicherheit elektrischer Antriebe zur senkrechten und waagerechten Bewegung von Toren, Türen und Fenstern für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Dabei behandelt sie auch Gefahren, die mit der Bewegung des angetriebenen Teils verbunden sind.
Auch nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können wie z.B. Geräte, die von Laien in Geschäften, Büros, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, in der Leichtindustrie und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Für angetriebene Elemente, die als Bauprodukte nach EN12101ff ausgebildet sind gelten im normalen Anwendungsfall (natürliche Lüftung) die Regeln der DIN EN 60335-2-103. Nur unter den Bedingungen eines Alarmes werden die hier geforderten Sicherheiten außer Kraft gesetzt.
Vereinfachend gilt, dass Fenster, Türen und Tore, die über 2,5 Meter von einer Zugangsebene liegen von den Sicherheitsmaßnahmen ausgenommen sind. Dies gilt auch für alle Elemente, die mit einem Schalter mit Voreinstellung Aus (umgangssprachlich Totmannschalter) betrieben werden.
Hersteller können Antriebe nach DIN EN 60335-2-103 bereits als vollständige Maschinen mit CE-Konformitätserklärung in den Verkehr bringen. Für die nachgelagerten Marktakteure wie Planer, Errichter oder Verarbeiter der Fensterbranche kann dann unter bestimmten Umständen das Erstellen einer Risikobeurteilung und der Konformitätserklärung einschließlich der CE-Kennzeichnung vor Ort entfallen.
Eine Risikobeurteilung einschließlich Dokumentation und Kennzeichnung muss auch zukünftig durchgeführt werden, wenn die Einbausituation des Antriebs von den Herstellerangaben abweicht bzw. vom Anwendungsbereich der DIN EN 60335-2-103 nicht abgedeckt ist oder wenn der Antrieb als unvollständige Maschine ohne CE-Konformitätserklärung geliefert wurde.