Im Januar 2021 endet für die ersten Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren die Förderung. Die betroffenen Anlagenbetreiber müssen also ihre überschüssigen Strommengen über einen Direktvermarkter verkaufen. Aktuell sind die Regelungen für Direktvermarktung jedoch unpassend für Kleinanlagen, so dass es bislang kaum entsprechende Angebote auf dem Markt gibt. Damit sich hier ein Marktsegment entwickeln kann, müssen die Regeln für Direktvermarktung grundlegend vereinfacht und entbürokratisiert werden, dazu gehört:
Kommunikationsprozesse digitalisieren
Bilanzierung für Kleinstanlagen einfach umsetzen
Grünstromzertifikat: Ausstellung vereinfachen und an die Vermarktung kleiner Strommengen anpassen