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Batterien und Akkus sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Solange sie funktionieren ist auch alles gut. Probleme gibt es erst, wenn sie ihren Geist aufgeben und entsorgt werden müssen.
Seit dem Jahr 1998 sind alle Händler und Hersteller in Deutschland verpflichtet, von ihnen produzierte und verkaufte Batterien und Akkus wieder zurückzunehmen. Der Verbraucher hat im Gegenzug Sorge dafür zu tragen, alte oder defekte Batterien und Akkus beim Händler oder ausgewiesenen Sammelstellen zurückzugeben.
Diese Entsorgung von Batterien ist im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) geregelt. Es ist die Umsetzung der von der EU verabschiedeten Batterie-Richtlinie.
Ein wichtiger Punkt ist die im BattG verankerte Registrierungspflicht für Batteriehersteller, die beim Umweltbundesamt (UBA) zu erfolgen hat. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass der Einsatz von Cadmium in Gerätebatterien (NiCd) grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen werden lediglich für die Verwendung von NiCd-Batterien in Notleuchten, Alarmsystemen und medizinischen Geräten erteilt. NiCd-Industriebatterien sind von diesem Stoffverbot nicht betroffen. Für Bleibatterien im Starter- und Industriebereich gibt es keine Einschränkungen.
Die Sammelquote für Gerätebatterien ist auf 45 Prozent bis Ende 2016 festgelegt worden. Die Mindesteffizienz für das Recycling von Altbatterien beträgt bei Blei-Säure-Batterien 65 Prozent, bei NiCd-Batterien bezogen auf das durchschnittliche Gewicht 75 Prozent.