Termine
25.11.2022
Mit dem Eckpunktepapier hat die Bundesnetzagentur nun zügig einen Prozess aufgegriffen, der ein Jahr lang pausiert wurde – und dennoch immer wieder in den Fokus von verschiedensten Diskussionen rückte: Die Ausgestaltung des EnWG Paragrafen 14a und damit inhaltlich die Steuerbarkeit der Flexibilitätspotenziale der Endkunden.
Der schnelle Auftakt, trotz vieler paralleler Arbeiten der Behörde, trotz Gaskriese und Russland-Ukraine-Krieg, in Form eines Eckpunktepapiers mit Konsultation zeigt die immense Wichtigkeit dieses Vorhabens. Die Energiewende und die weitgehende Unabhängigkeit von Gas und anderen fossilen Energieträgern sind durch agil arbeitende Stromnetze nicht möglich. Wir brauchen die netzdienliche Nutzung der Flexibilitätspotenziale und ihre selbstbestimmte Partizipation der Endverbraucher für die Energiewende. Der erste Aufschlag der Bundesnetzagentur greift das Konzept des digitalen Netzanschlusspunkts, für das sich der ZVEI stark eingesetzt hat, auf. Es ist wichtig, dass es am Netzanschlusspunkt zu einer Verantwortungsübergabe vom Netzbetreiber an den Endkunden kommt. Der Endverbraucher, oder ein von ihm autorisiertes System, muss innerhalb von Sollwertvorgaben (Hüllkurven) frei sein, seine Liegenschaft selbst zu optimieren.
Positiv ist, dass der Entwurf zu den Eckpunkten die Digitalisierung der eingesetzten Komponenten und der Kommunikation fordert. Ziel und Basis dafür ist die Transparenz bezüglich des Netzzustands in Echtzeit. Die Technologien dafür sowohl netzseitig als auch in der Liegenschaft sind bereits vorhanden. Die Herausforderung wird sein, sie rechtzeitig einzubauen und das Know-How zur Nutzung zu schaffen. Das Konzept des digitalen Netzanschlusspunkts ist steuerbar ausführbar und technisch umgesetzt. Regulatorisch setzt dieser Entwurf jedoch auch die Festlegung mit der technischen Richtlinie 03109-5 voraus, um Sicherheit für Anwender und Nutzer zu schaffen. Diese ist derzeit noch nicht veröffentlicht.
Das Augenmerk muss nun gesamtheitlich auf eine proaktive und dynamische Steuerung und dauerhafte Entlastung von Engpasssituationen ausgerichtet werden und der kurative Eingriff nur ein Teil davon sein. Es geht darum, den volkswirtschaftlichen Nutzen voranzutreiben und die richtige Basis für ein Handeln im zukünftigen Stromnetz zu legen.
Das Stromnetz muss in den Fokus der Energiewende rücken – politisch, medial und vor allem regulatorisch. Die Transformation des Stromnetzes ist die Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele bei Elektromobilität, elektrifizierter Wärmewende und der Integration erneuerbarer Energien. Diese Transformation muss jetzt regulatorisch definiert und technisch realisiert werden. Und diese Transformation ist vor allem eines: digital.