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06.12.2022

Euralarm veröffentlicht Online-Checkliste für Ferndienste an Sicherheitssystemen

Die Euralarm-Checkliste bietet Dienstleistungsunternehmen eine praktische Handreichung, wenn sie den Betrieb und die Wartung der Fernzugangsinfrastruktur (RAI) an einen Anbieter von Ferninfrastrukturdiensten (RAISP) untervergeben und die Konformität mit normativen Vorgaben bewerten möchten.

Ferndienste (engl. remote services) an sicherheitstechnischen Anlagen werden von den drei Normen DIN EN 50710:2022-05, DIN EN 16763:2017-04 und CLC/TS 50136-10:2022 abgedeckt. Aufgrund der Komplexität der damit verbundenen Konzepte hat Euralarm einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser enthält eine Erläuterung der Hauptelemente der Fernzugangsinfrastruktur, einschließlich Zeichnungen aus den Normen, sowie drei Checklisten, welche es den Dienstleistungsunternehmen ermöglichen, die Einhaltung der in den relevanten Normen festgelegten Bestimmungen selbst zu bewerten.

Die drei Normen im Überblick

  • Die EN 50710:2022-05 "Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" wurde im internationalen Normungsgremium CEN/CLC/JTC 4 ausgearbeitet und von CEN-CENELEC im Jahr 2021 in der englischen Fassung veröffentlicht. Die Euralarm Services Section übernahm eine führende Rolle in diesem Prozess mit dem Ziel, die Einführung der Fernwartung von Brandschutz- und Sicherheitssystemen (FSSS) durch die Bereitstellung von Leitlinien für Dienstleistungsunternehmen zu fördern und die Akzeptanz der Ferndienste durch Endnutzer, Versicherungsgesellschaften und Behörden zu erhöhen.

Diese Ferndienstenorm interagiert mit den entsprechenden europäischen und nationalen Anwendungsrichtlinien für die verschiedenen Arten von Alarmsystemen, aber im Speziellen auch mit zwei anderen europäischen Normen:

  • DIN EN 16763:2017-04 "Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" enthält die Mindestanforderungen an Dienstleistungsanbieter sowie die Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten der beteiligten Mitarbeiter.
  • CLC/TS 50136-10:2022 "Alarmanlagen - Alarmübertragungssysteme und -einrichtungen - Teil 10: Anforderungen an den Fernzugriff" enthält die detaillierten technischen Anforderungen an die Fernzugriffsinfrastruktur (RAI), die für die Bereitstellung der Ferndienste erforderlich ist. Da es sich um eine Technische Spezifikation (TS) handelt, ist die Veröffentlichung durch die nationalen Normungsorganisationen optional.

Die Checkliste kann auf der Euralarm-Webseite heruntergeladen werden:

Zum Download (englisch)

Gebäude Arge Errichter und Planer Sicherheit

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