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17.11.2021
Gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband DigitalEurope und weiteren Digitalverbänden aus Europa hat der ZVEI einen gemeinsamen Brief zum „Digital Markets Act“ (DMA) gezeichnet. Der Gesetzesvorschlag der europäischen Kommission soll ein faires und wettbewerbsstarkes Geschäftsumfeld für gewerbliche Nutzer gewährleisten.
Aus Sicht der ZVEI-Mitglieder hat der DMA das Potenzial, Wettbewerbsfähigkeit und Fairness im digitalen Binnenmarkt zu stärken. Kritisch sehen wir jedoch die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Wir setzen uns für mehr Rechtssicherheit durch eine deutlichere Fassung des Anwendungsbereichs ein. Den Mitgliedern des ZVEI muss klar sein, ob sie vom Anwendungsbereich erfasst werden oder nicht, sonst drohen Kollateralschäden. Die Erfassung sämtlicher auch nur produktbezogener Betriebssysteme – wie denen von Smart-TVs – geht zu weit.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union behandeln aktuell im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens den Vorschlag der Kommission. Der Rat hat sich bereits auf eine Verhandlungsposition geeinigt. Die Abstimmung im europäischen Parlament steht noch aus. Mit einer Einigung wird im Laufe Dezember gerechnet, so dass die entscheidenden Trilog-Verhandlungen Anfang 2022 aufgenommen werden können.