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17.06.2020
Ende April haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder den Entwurf des Medienstaatsvertrags unterzeichnet. Bevor der Medienstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen die Landtage diesem zustimmen. Im Landtag Nordrhein-Westfalen fand dazu am 10. Juni 2020 eine schriftliche Anhörung von Sachverständigen statt.
Im Rahmen dieser Anhörung hat der ZVEI in einer Stellungnahme seine grundlegende Kritik am Medienstaatsvertrag hinsichtlich der drohenden Gefahren für den Erhalt der Medienvielfalt und der Einschränkung der Nutzersouveränität wiederholt. Zudem bestehen erhebliche Bedenken gegenüber der Vereinbarkeit des Medienstaatsvertrags mit dem Europäischen Binnenmarkt, so auch die Hinweise der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens. Die Länderregierungen ließen diese Hinweise unberücksichtigt, anstatt die Chance zu ergreifen, eine europarechtskonforme, zeitgemäße Medienregulierung für Deutschland zu schaffen. Die Unvereinbarkeit des Medienstaatsvertrags mit den Rahmenbedingungen des Europäischen Binnenmarkts bringt für die Mitglieder des ZVEI-Fachverbands Consumer Electronics weitgehende Einschränkungen mit sich.
Weitere Details können Sie der hier zum Download bereitgestellten Stellungnahme entnommen werden.